| Personengesellschaft | Dieser Text beschreibt Personengesellschaft. Der untere Text beinhaltet die Personengesellschaft Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Personengesellschaft Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Personengesellschaft fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Personengesellschaft möglichst ausführlich zu halten.
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Personengesellschaft ArtikelBuch-Tipp: Besteuerung der Gesellschaften Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch " Besteuerung der Gesellschaften". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu dem Buchhändler weiter geleitet. Personengesellschaften sind nach deutschem und österreichischem Recht Zusammenschlüsse mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. Die Personengesellschaften sind keine juristischen Personen, sie haben ca. eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit.
Es gibt keine Formvorschriften bei der Gründung und kein Mindestkapital.
Zu den verschiedenen Personengesellschaften des deutschen Rechts zählen
- die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR),
- die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
- die Kommanditgesellschaft (KG) und
- die Partnerschaftsgesellschaft (Freie Berufe).
Daneben existieren
Zu den Personengesellschaften des österreichischen Rechts zählen
- die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GesBR),
- die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
- die Kommanditgesellschaft (KG)
- die Offene Erwerbsgesellschaft (OEG) und
- die Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG).
Daneben existiert
Der Gegenbegriff innerhalb der Gesellschaftsformen sind die sog. Kapitalgesellschaften.
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